Mit Jugendschutz von gestern gegen die Inhalte von morgen? Möglichkeiten der Selbstkontrolle in einer konvergenten Medienwelt
medien impuls am 20. Februar 2009
Die klassischen Medien wachsen zunehmend im Internet zusammen. Wer sich aktuell über Tagesnachrichten informieren will, kann dies schnell und zeitlich unabhängig über die Online-Ausgabe einer Tageszeitung erledigen, wer die Nachrichten verpasst hat, kann sie jederzeit später im Netz abrufen. Ob Radiosender, Fernsehfilme oder einfach Informationen über Firmen oder bedeutende Menschen: Alles steht im Netz bereit. Nach einer Studie des auf Jugendliche spezialisierten Instituts T-Factory verwenden gegenwärtig bereits die 11- bis 39-Jährigen durchschnittlich 40% ihrer Mediennutzungszeit für das Internet, 25% werden für das Fernsehen und jeweils 10% für Radio und Print aufgebracht.
Gab es früher bei Filmen eine klare Reihenfolge der Verwertung – Kino, Video/DVD, Fernsehen –, ist heute die Struktur der Auswertung offen. Fast alles, was im Fernsehen erfolgreich ist, wird parallel auf DVD ausgewertet. Musikgruppen werden immer öfter zuerst über das Internet bekannt, bevor sie auf CD von den Musikanbietern veröffentlicht werden. Dabei geht es meistens um identische Inhalte, die in unterschiedlicher Reihenfolge über die verschiedenen Vertriebswege ihr Publikum suchen.
Im Bereich der Jugendschutzgesetze und der in ihrem Kontext arbeitenden Prüfinstitutionen ist dieser Wandel bisher nur bedingt angekommen. Trägermedien – Kino, Video/DVD, Computerspiele – fallen in die Zuständigkeit des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zuständig für die Prüfung sind die Obersten Landesjugendbehörden, die sich wiederum für den Filmbereich der FSK und für den Spielebereich der USK bedienen. Für Fernsehen und Internet gilt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV), ein Rahmengesetz der Bundesländer. Danach ist für die Durchsetzung und Kontrolle der Bestimmungen die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zuständig. Die große Anzahl der konkreten Prüfungen wird im Fernsehbereich durch die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und für den Internetbereich durch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) durchgeführt. Dieses Zuständigkeitssystem ist parallel zur zeitlichen Aufeinanderfolge der Vertriebswege entstanden, berücksichtigt aber den gegenwärtigen Trend zur Medienkonvergenz nur bedingt.
Nun lassen sich Gesetze nicht in der gleichen Geschwindigkeit ändern, wie die technische und wirtschaftliche Entwicklung voranschreiten. Die Frage ist also, ob es gelingen kann, durch eine bessere Verzahnung und eine optimale Kooperation der Selbstkontrollen im Medienbereich eine praktikable Antwort für den Jugendschutz angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen zu schaffen. Dabei müssen allerdings auch die unterschiedlichen Strukturen der jeweiligen Vertriebswege berücksichtigt werden. Während es im Bereich von FSK und USK eine Vorlagepflicht gibt – vorausgesetzt, man will ein Trägermedium Jugendlichen zugänglich machen –, müssen vor allem im Internet für den Jugendschutz andere Mechanismen geschaffen werden, die an die Aufsicht, vor allem aber auch an die Selbstkontrolle, ganz neue Herausforderungen stellen.
Digital Natives
Ibrahim Evsan, Geschäftsführer von sevenload in Köln, begann im Alter von 20 Jahren seine unternehmerische Karriere als Kreativberater und Technischer Direktor von Video-on-Demand-Projekten für verschiedene New-Media-Unternehmen, bevor er 2006 sevenload gründete. In den vergangenen zwei Jahren baute Evsan die Plattform zu Europas erfolgreichstem Social Media Network für Videos, Fotos und Web TV auf. Zu seinem Verantwortungsbereich als Chief Technology Officer (CTO) zählen technologisches Innovationsmanagement, Community Management und der Aufbau der sevenload-Kanäle.
Medienkonvergenz und junge Nutzer
Maren Würfel studierte Kommunikations- und Medienwissenschaft, Politikwissenschaft und Psychologie an der Universität Leipzig. Seit 2005 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung Medienpädagogik und Weiterbildung der Universität Leipzig tätig in Forschung, Lehre und Praxis. Ihre Schwerpunkte sind die Forschung zur Medienaneignung von Jugendlichen (insbesondere Medienkonvergenz, Internet und Identitätsarbeit mit Medien) sowie handlungsorientierte Medienpädagogik.
Welche Aufgaben hat die Regulierung und wie ist sie dafür aufgestellt?
Thomas Kleist studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. In seiner beruflichen Laufbahn war er u.a. Direktor und Vorstandsvorsitzender der Landesanstalt für das Rundfunkwesen des Saarlandes, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Staatssekretär in der saarländischen Landesregierung. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt und Strategie- und Unternehmensberater in den Bereichen Medien und Krankenhausmanagement tätig. Seit 2000 ist er ebenfalls Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (Saarbrücken/Brüssel).
Konvergente Medien, divergierende Selbstkontrollen: Wie viel Zusammenarbeit ist machbar?
Podiumsdiskussion mit Dieter Czaja (Jugendschutzbeauftragter RTL/Vorstandsvorsitzender der FSF), Sabine Frank (Geschäftsführerin FSM), Christiane von Wahlert (Geschäftsführerin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft und der FSK), Joachim von Gottberg (Geschäftsführer FSF), Hans Ernst Hanten (Gruppenleiter beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien).
Moderation: Werner Sosalla
Im Anschluss an die Veranstaltung wurde der medius 2009 verliehen.
Die Veranstaltungsreihe medien impuls findet in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) statt.