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Jugendschutz bei Streamingdiensten

Das Schauen von Serien und Filmen auf Plattformen wird auch bei Kindern und Jugendlichen immer beliebter. Im Gegensatz zum linearen Fernsehen können die Inhalte zeit- und ortsunabhängig rezipiert werden und stehen ohne Downloadaufwand einfach per Aufruf (on demand) zur Verfügung. Auch für Streamingdienste gelten Jugendschutzbestimmungen, die Kinder und Jugendliche vor unangemessenen Inhalten schützen sollen.
 

Streamingdienste sind Telemedien

Streamingdienste sind Telemedien, die Audio- und Videodateien in elektronisch abrufbaren Datenbanken zur Verfügung stellen. Diese können ohne das Downloaden einer bleibenden Kopie abgespielt werden. Bekannte Streamingdienste sind beispielsweise Prime Video, Joyn, Netflix oder WOW von Sky

Auch Fernsehsender stellen Programme zur Verfügung, die on demand gestreamt werden können. Das kann in Form von Livestreams sein, aber auch in Mediatheken steht eine reichhaltige Auswahl zur Verfügung. Das Angebot kann ganz (z.B. bei den öffentlich-rechtlichen Sendern) oder teilweise kostenfrei genutzt werden. Die Streamingportale der privaten Sender (z.B. Joyn Plus+, RTL+, WOW) müssen kostenpflichtig abonniert werden.

JMStV gilt auch für Streamingdienste

Für Rundfunk- und Onlineanbieter von Streamingdiensten bildet der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die rechtliche Beurteilungsgrundlage. Streamingangebote, die gänzlich oder im Wesentlichen den gleichen Inhalt wie Filme auf Bildträgern aufweisen, müssen in ihrem Angebot deutlich auf eine Alterskennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz hinweisen (§ 12 JMStV).

Filme und Serien, die der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nicht zur Prüfung vorgelegen haben, wie beispielsweise Eigenproduktionen, können durch die jeweiligen Anbieter mit einer Altersfreigabe versehen werden. Welche Bewertungskriterien hierfür herangezogen werden und ob die Anbieter selbst oder Drittanbieter (z.B. die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen [FSF]) die Altersfreigaben festlegen, ist nicht immer ersichtlich. Der Hinweis hierauf ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
 

Jugendschutzbeauftragte

Der JMStV (§ 7 JMStV) sieht vor, dass Rundfunk- und Telemedienanbieter Jugendschutzbeauftragte beschäftigen, die sie als Ansprechpartner in jugendschutzrechtlichen Fragen hinsichtlich Angebotsherstellung, Planung sowie Gestaltung beraten. Kleinere Anbieter, die weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weniger als zehn Millionen Aufrufe im Monat haben, können die Aufgaben der Jugendschutzbeauftragten an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle abgeben.
 

Jugendschutz gilt für Anbieter mit Sitz in Deutschland

Die Regelungen sind bindend für alle Telemedien (und damit Streamingdienste), die einen Sitz in Deutschland haben. Für Angebote aus dem Ausland sind diese Vorschriften nicht bindend, bei Verstößen drohen also keine Sanktionen. Dies ist aus Sicht des deutschen Jugendmedienschutzes problematisch, da Streamingdienste wie Amazon Prime Video oder Netflix sehr beliebt sind und häufig genutzt werden. Die Verantwortung für eine kindgerechte Plattformnutzung von internationalen Anbietern liegt als Konsequenz insbesondere in den Händen der Eltern.
 

Sendezeitbeschränkung im Internet

Wie im linearen Fernsehen gelten auch online konkrete Vorschriften zur Sendezeit, die sich nach den Altersfreigaben richten. Ohne zusätzliche Jugendschutzvorrichtungen dürfen Streaminganbieter Filme mit einer Freigabe ab 16 Jahren ausschließlich zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie Filme mit einer 18er-Freigabe zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr zum Abruf verfügbar machen.
 

Jugendschutzprogramme

Die Zeitbeschränkung gilt in dieser Form nicht, wenn das jeweilige Angebot mit einem Alterskennzeichen versehen ist, das von geeigneten Schutzprogrammen auf den Sichtungsmedien ausgelesen und der Inhalt entsprechend gefiltert werden kann. Diese Möglichkeit nimmt beispielsweise die Plattform Joyn wahr. Dort ist die Website für das frei zugängliche Angebot (AVoD) mit dem Alterslabel „ab 16“ von JusProg versehen. Das bedeutet zum einen, dass dort keine Inhalte angeboten werden, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind. Zum anderen ist Joyn auf den Geräten der Nutzerinnen und Nutzer, auf denen eine niedrigere Altersstufe als „ab 16“ hinterlegt ist, nicht abrufbar. 18er-Inhalte gibt es nur auf Joyn PLUS+, der kostenpflichtigen Abonnementplattform. Dort muss man sich mit einer Altersangabe registrieren (siehe Jugendschutz bei Joyn PLUS+).

Technische Mittel

Anbieter können alternativ zu altersgebundenen Zeitbeschränkungen oder Jugendschutzprogrammen mithilfe technischer Mittel sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Angeboten haben, die für ihre Altersstufe nicht freigegeben oder angemessen sind (vgl. § 5 Abs. 3 Ziff. 1 JMStV). Dies kann eine digitale Sperre sein, die erst durch Eingabe einer Jugendschutz-PIN aufgehoben wird.
 

Jugendschutz bei „WOW“ (Sky)

Der Streamingdienst „WOW“ der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG bietet einen Mix aus linearen und Abruf-Inhalten für portable Geräte, Spielekonsolen und Smart-TVs. Alle Sky-eigenen Inhalte (ausgenommen Sportinhalte) werden vorab unter jugendschutzrechtlichen Gesichtspunkten bewertet und mit einer Altersfreigabe i. S. d. § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 JMStV versehen.

Die Festlegung der Altersfreigaben, d. h. von „ab 0 Jahre“ bis „ab 18 Jahren“, erfolgt dabei entweder durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) oder die Jugendschutzabteilung von Sky. Die Bewertung der Inhalte und die Vergabe einer Altersfreigabe werden unter Berücksichtigung der im deutschen Jugendmedienschutz gängigen Risikodimensionen „Ängstigung“, „Gewaltbefürwortung/Gewaltverharmlosung“ und „sozialethische Desorientierung“ getroffen.

Die jeweiligen Altersfreigaben sind bereits vor Start eines Inhalts erkennbar und werden vom „WOW“-eigenen Jugendschutzprogramm ausgelesen. Kund:innen haben die Möglichkeit, individuell einzustellen, ab welcher Altersfreigabe Inhalte vorgesperrt, d. h. nur nach Eingabe ihrer Jugendschutz-PIN zugänglich gemacht werden sollen. Die gewählte Einstellung gilt sowohl für Inhalte auf Abruf als auch für Inhalte auf den linearen Kanälen. Bereits im Registrierungsprozess für „WOW“ können individuelle Jugendschutzeinstellungen vorgenommen werden. Die Abfrage der Jugendschutz-PIN kann aber auch für alle Inhalte deaktiviert werden, falls keine Minderjährigen Zugriff auf den „WOW“-Account haben.

Die Jugendschutzfunktionen von „WOW“ sind von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) als ein gemäß § 11 Abs. 2, 2. Alt. JMStV geeignetes Jugendschutzprogramm innerhalb eines geschlossenen Systems anerkannt.  

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.wowtv.de/jugendschutz

(Stand: Oktober 2022, Angaben von Sky)
 

Jugendschutz bei Joyn

Das frei zugängliche Angebot auf Joyn ist mit dem Jugendschutzprogramm JusProg mit dem Alterslabel „ab 16“ versehen. Damit wird Joyn auf Abspielgeräten, die das Jugendschutzprogramm installiert und eine niedrigere Altersstufe als „ab 16“ eingestellt haben, gar nicht angezeigt. Inhalte, die nur für Erwachsene, also „ab 18“ freigegeben sind, werden im frei zugänglichen Bereich bei Joyn nicht angeboten.

Für die Anmeldung des zahlungspflichtigen Abonnements Joyn PLUS+ ist die Angabe eines Namens, einer E‑Mail-Adresse sowie einer Zahlungsmethode erforderlich. Auf Joyn PLUS+ erfolgt bei dem Versuch, 18er-Inhalte abzurufen, eine Altersverifikation über die Eingabe der Personalausweis-Nummer (Perso-Check) und der Vergabe einer Jugendschutz-PIN, die beim Abruf von 18er-Inhalten eingegeben werden muss.

Die Altersfreigaben werden sowohl als Detailangabe zu den Inhalten als auch vor dem Abspielen im Player angezeigt.

(Stand: August 2021)
 

Jugendschutz bei Prime Video

Prime Video ist ein Streamingangebot des Amazon-Konzerns. Die Anmeldung erfolgt über die Angabe einer E-Mail-Adresse und einer Bezahlmethode. Ein Geburtsdatum ist nicht gefordert. Für die Wiedergabe von 18er-Filmen verlangt Prime Video die Bestätigung der Volljährigkeit. Dies kann im Rahmen einer Altersverifikation durch Eingabe der Personalausweisnummer (Perso-Check) geschehen.

In den Prime-Video-Einstellungen können Eltern eine Kindersicherung einrichten und verwalten. Alle Inhalte sind mit Altersfreigaben (18, 16, 12, 6) versehen und können mit einer PIN freigeschaltet werden. Die Jugendschutz-PIN kann gleichzeitig als Zugangsbedingung für kostenpflichtige Filme aktiviert werden.

Im März 2020 wurde die Kindersicherung von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) als Jugenschutzsystem offiziell anerkannt.

(Stand: März 2020)
 

Jugendschutz bei Netflix

Für eine Anmeldung und Account-Erstellung auf der US-amerikanischen Streamingplattform Netflix müssen die Nutzerinnen und Nutzer gemäß der Nutzungsbedingungen mindestens 18 Jahre alt sein. Zwar ist es nicht erforderlich, das Alter mittels Personalausweisnummer zu bestätigen, jedoch muss eine Bezahlmöglichkeit angegeben werden. Über diese verfügen Minderjährige üblicherweise nicht. Persönliche Daten, die Netflix im Rahmen der Anmeldung fordert, sind die E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer.

Wurde ein Netflix-Account erstellt, besteht die Möglichkeit, verschiedene Unterkonten (Profile) einzurichten. Für jedes Profil kann eine individuelle Altersfreigabe festgelegt und dieses zusätzlich mit einer PIN gesichert werden (siehe Kindersicherung für Netflix). So können Familien die Jugendschutzeinstellungen an die eigenen Bedürfnisse anpassen und für jedes Familienmitglied ein Profil mit jeweils geeigneten, altersgerechten Inhalten einrichten. Zusätzlich können konkrete Serien und Filme mit einer individuellen Altersfreigabe versehen werden.

2018 hat sich Netflix der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) angeschlossen. Im Zuge dessen wurde die Jugendschutzfunktion auf der Plattform von der FSM geprüft und als geeignetes Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eingestuft.

Das Prüfen der Filme und Serien auf Jugendschutzrelevanz sowie das Festlegen von Altersfreigaben nimmt Netflix selbst vor. Wenn eine FSK-Alterseinstufung vorhanden ist, wird diese von Netflix übernommen.

(Stand: August 2021)