Fragen zur Programmprüfung (als Antragsteller)
Was kann ich prüfen lassen?
Grundsätzlich kann jede Art von Bewegtbild der FSF zur Prüfung vorgelegt werden: Filme, Serien, Dokumentationen, Scripted-Reality- und Showformate, Musikclips, Trailer etc.
Was kostet eine Prüfung?
Der Preis für eine Prüfung durch die FSF (inkl. Gutachten) richtet sich neben der Größe des Prüfausschusses danach, ob Sie Mitglied der FSF sind oder nicht. Mitglieder der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) erhalten 25 % Rabatt.
Generell setzen sich die Kosten für eine Prüfung aus einem Grundpreis und einem Minutenpreis des Inhalts zusammen. Bei Serien wird ab einem Umfang von 20 Folgen ein Rabatt gewährt.
Preise für Mitglieder
Grundpreis | Pro Minute | |
Prüfausschuss mit 5 Mitgliedern | 230 € | 5 € |
Berufungsausschuss mit 7 Mitgliedern | 350 € | 5 € |
Prüfausschuss mit 3 Mitgliedern | 130 € | 5 € |
Berufungsausschuss mit 5 Mitgliedern | 250 € | 5 € |
Einzelprüfung | 75 € | 1 € |
Preise für Nicht-Mitglieder*
Grundpreis | Pro Minute | |
Prüfausschuss mit 5 Mitgliedern | 460 € | 10 € |
Berufungsausschuss mit 7 Mitgliedern | 700 € | 10 € |
Prüfausschuss mit 3 Mitgliedern | 260 € | 10 € |
Berufungsausschuss mit 5 Mitgliedern | 500 € | 10 € |
Einzelprüfung | 150 € | 2 € |
* Mitglieder der FSM erhalten 25 % Rabatt.
Wie stelle ich einen Antrag?
Mitglieder der FSF haben einen Zugang zur Prüfdatenbank, in der alle Prüfanträge aufgenommen und bearbeitet werden. Falls Sie Interesse haben, einen Beitrag der FSF zur Prüfung vorzulegen, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Dort wird mit Ihnen das Verfahren besprochen und ggf. ein Prüftermin vereinbart (E-Mail an die Prüfdisposition, Tel. 030 23 08 36-40 oder -30).
Was muss ich einreichen?
Die zu prüfenden Inhalte werden vom Antragsteller entweder auf unseren Server geladen oder in einer anderen digitalen Form zur Verfügung gestellt.
Im eingereichten Material sollte ein Timecode sichtbar eingeblendet sein, damit genaue Angaben für eventuelle Schnittbearbeitungen möglich sind.
Wie lange dauert eine Prüfung vom Antrag bis zum Gutachten?
Je nach Prüfaufkommen kann schon innerhalb weniger Tage ein Vorlagetermin vereinbart werden, es kann aber auch bis zu drei Wochen dauern. Den Antrag sollten Sie auf jeden Fall frühestmöglich stellen, d.h. in die FSF-Datenbank eintragen. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie am Ende des Prüftages. Innerhalb von ein bis zwei Tagen werden Sie darüber benachrichtigt, dass ein ausführliches Gutachen in Form einer PDF-Datei in der Prüfdatenbank abrufbar ist.
Was mache ich, wenn ich die Entscheidung nicht nachvollziehen kann?
Es gibt die Möglichkeiten, mit derselben Beitragsfassung in Berufung zu gehen oder nach einer Bearbeitung eine erneute Prüfung zu beantragen. Weitere Erläuterungen finden Sie unter Programmprüfung.