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Jens Dehn:

Liberale Regelungen

Jugendmedienschutz in der Tschechischen Republik

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 21. Jg., 4/2017 (Ausgabe 82), S. 4-7

In der Tschechischen Republik sind die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz lockerer als in vielen anderen Ländern. Bei Kinofilmen etwa obliegt es keiner unabhängigen Institution, sondern den Produktions- und Verleihfirmen, die Angemessenheit ihrer Filme für ein jugendliches Publikum zu bewerten. Im Fernsehen wird auf eine Altersklassifizierung sogar gänzlich verzichtet. Der Rundfunkrat kann lediglich Empfehlungen aussprechen – an die die Sender nicht gebunden sind.

  • Jens Dehn (Foto: privat)

    Jens Dehn arbeitet als freiberuflicher Filmjournalist.

 

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