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Interview

Joachim von Gottberg im Gespräch mit Oliver Castendyk:

Medieneinsatz zu Bildungszwecken

Neues Urheberrecht sorgt für klarere Regelungen

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 22. Jg., 2/2018 (Ausgabe 84), S. 16-19

Wenn am letzten Schultag vor den Ferien ernsthafter Unterricht nicht mehr viel bringt, freuen sich Schüler und Lehrer auf einen entspannten Film, den irgendjemand aus der privaten Sammlung oder der Videothek mitbringt. Auch wenn man im Unterricht schwierige physikalische Prozesse verständlich machen will, hilft dazu oft der Ausschnitt aus einer Dokumentation von 3sat oder Phoenix. Dabei stellen Lehrerinnen und Lehrer sich oft die Frage, ob dies aus Sicht des Urheberrechts erlaubt ist. Seit dem 1. März 2018 gilt ein neues Urheberrecht, in dem der Einsatz von Medien oder von Ausschnitten daraus klarer als bisher geregelt ist. tv diskurs sprach darüber mit dem renommierten Medienrechtler Prof. Dr. Oliver Castendyk, Partner der Kanzlei Brehm & von Moers.

  • Oliver Castendyk (Foto:Lorenz Steinert)

    Prof. Dr. Oliver Castendyk ist Partner der Kanzlei Brehm & von Moers sowie Direktor beim Forschungszentrum Audiovisuelle Kommunikation der Hamburg Media School und Mitherausgeber der juristischen Zeitschrift „Multimedia und Recht“ (MMR).

  • Joachim von Gottberg (Foto: Sandra Hermannsen)

    Prof. Joachim von Gottberg ist Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und Chefredakteur der Fachzeitschrft tv diskurs.

 

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