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Joachim von Gottberg:

OLG Frankfurt zur Kennzeichnungspflicht für Werbung im Netz

Online seit 21.06.2022: https://mediendiskurs.online/beitrag/olg-frankfurt-zur-kennzeichnungspflicht-fuer-werbung-im-netz-beitrag-1122/

Influencer*innen müssen Inhalt als Werbung kennzeichnen, wenn sie gegen Bezahlung bestimmte Produkte vorstellen oder diese positiv und werbewirksam erwähnen. Aber müssen sie eine solche Kennzeichnung auch dann vornehmen, wenn ihnen das Produkt zwar kostenlos zur Verfügung gestellt wird, für die Nennung aber keine Honorierung erfolgt? Und konkret: Wie ist die Rechtslage, wenn es sich bei dem Produkt um Bücher handelt, die sie kostenfrei als Rezensionsexemplare bekommen und deren Nennung nicht vergütet wird?

  • Joachim von Gottberg (Foto: Sandra Hermannsen)

    Prof. Joachim von Gottberg ist Chefredakteur der Fachzeitschrift MEDIENDISKURS.

 

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