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Marcus von Welser:

ChatGPT und Urheberrecht

In: mediendiskurs, 27. Jg., 3/2023 (Ausgabe 105), S. 76-79

Am 30. November 2022 machte das Unternehmen OpenAI den Chatbot ChatGPT der Öffentlichkeit zugänglich. ChatGPT ist in der Lage, nahezu jede Frage mit einem algorithmisch erzeugten, sprachlich korrekten Text zu beantworten. Nachfolgend wird überblicksweise dargestellt, welche urheberrechtlichen Fragen sich bei der Weiterverwendung des ChatGPT-Outputs stellen. Nicht Gegenstand des Beitrags sind der Schutz der Software, der Trainingsdaten und des Inputs.

  • Marcus von Welser (Foto: privat)

    Dr. Marcus von Welser LL.M. ist Rechtsanwalt in München, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind: Recht des geistigen Eigentums, Medienrecht, Prozessführung und Vertragsgestaltung.

 

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