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Zu Kunstfreiheit und Jugendschutz bei indizierten Medien

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 3. Jg., 2/1999 (Ausgabe 8), S. 82-90

BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998 - 6 C 9.97

Ordnet man einen zu indizierenden Film der Kunst zu, so hat die Bundesprüfstelle abzuwägen zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit. Dazu führt sie entsprechende Untersuchungen durch, wie z.B. Anhörung der am 'Kunstwerk' beteiligten Personen. Stellt sich heraus, dass die geringfügigen Belange der Kunstfreiheit den schwerwiegenden Belange des Jugenschutzes gegenüberstehen, so können diese Ermittlungen abgebrochen werden.

 

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