Artikel
Redaktion Recht:
Beschluss zum Persönlichkeitsrecht
In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien
9. Jg., 3/2005 (Ausgabe 33), S. 90-93
Erläutert wird der Beschluss des Bundesverfassungsgerichs vom 14.02.2005, – 1 BvR 240/04 – . Die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem eine Person erkennbar, ihr Aussehen für den Betrachter aber nicht erkennbar verändert ist, verletzt ihr Persönlichkeitsrecht.