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Redaktion Recht:
Keine Klagemöglichkeit einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung gegen in einem Beanstandungsbescheid enthaltene Rechtsansichten der KJM
VG Berlin, Urteil vom 11.12.2012 – 27 K 170.12
Gegen die einer Programmbeanstandung einer Landesmedienanstalt zugrunde liegende Ansicht der KJM, auf Bewertungen der FSF unter dem Gesichtspunkt der Unzulässigkeitstatbestände des § 4 Abs. 1 JMStV sei § 20 Abs. 3 S. 1 JMStV auch bei vor der Ausstrahlung vorgelegten Sendungen nicht anwendbar, kann die FSF nicht im Wege der verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage vorgehen. Auch eine gegen die KJM gerichtete Verpflichtungsklage, in solchen Fällen, § 20 Abs. 3 S. 1 JMStV anzuwenden, ist unzulässig.