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Redaktion Recht:

Onlinevideorekorder und Urheberrecht des Fernsehsenders

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 10. Jg., 2/2006 (Ausgabe 36), S. 99-101

Ein Angebot an Internetnutzer, aus in Deutschland ausgestrahlten Fernsehprogrammen Sendungen auswählen und zeitversetzt

auf dem eigenen Personal Computer ansehen zu können, nachdem der Anbieter eine von ihm digitalisierte Fassung der Sendung

auf einem dem jeweiligen Nutzer zugewiesenen Speicherplatz seines Servers vorgehalten hat, erfüllt den Tatbestand des §19a

UrhG und greift in das Vervielfältigungsrecht des betroffenen Fernsehsenders nach §87 Abs. 1 Nr. 2 UrhG ein.

 

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