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Unzulässige Sendungen und Jugendschutz

§ 3 RStV i.d.F. des IV. RÄndStV vom 1.4.2000

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 3. Jg., 3/1999 (Ausgabe 9), S. 99-100

Seit dem 1.4.2000 gilt der Vierte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge. Hier finden Sie § 3 für Unzulässige Sendungen und Jugendschutz.

 

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