Artikel
Redaktion Recht:
Unzulässige Sendungen und Jugendschutz
§ 3 RStV i.d.F. des IV. RÄndStV vom 1.4.2000
In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien
3. Jg., 3/1999 (Ausgabe 9), S. 99-100
Seit dem 1.4.2000 gilt der Vierte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge. Hier finden Sie § 3 für Unzulässige Sendungen und Jugendschutz.