FSF kompaktFür die PressePressearchivfern. sehen. Zukunftsvisionen. 25 Jahre FSF

Perspektiven für den Jugendmedienschutz: Gesetzliche Regelung für alle Plattformen, einheitliche Prüfverfahren und mehr Orientierung für Eltern

Zum 25-jährigen Bestehen der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen spricht sich Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey für einheitliche Prüfverfahren und eine Novelle des Jugendschutzgesetzes aus.

Pressemitteilung der FSF vom 04.04.2019

Anlässlich des 25. Jubiläums der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.) plädieren Akteure aus Politik, Medienwirtschaft und -wissenschaft für einen plattformübergreifenden und transparenten Jugendmedienschutz. Altersfreigaben und Schutzmechanismen müssten unabhängig vom Verbreitungsweg greifen, um nachvollziehbar zu sein, so ein Fazit der Jubiläumsveranstaltung am 4. April 2019 in Berlin.

 

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey lobte in ihrem Grußwort die wertvolle Arbeit der FSF. „Wir wollen zu einer einheitlichen Systematik bei der Vergabe von Altersfreigaben kommen. Die Regelungen sollten anknüpfen an die Inhalte und deren Gefährdungsgrad, nicht an den Weg, über den die Inhalte verbreitet werden. In enger Abstimmung mit den Ländern werden wir in den kommenden Monaten an der notwendigen Modernisierung des Jugendschutzgesetzes arbeiten. Erziehende müssen in Alterskennzeichen und Altersfreigaben vertrauen können. Dafür wollen wir auch die Anbieter im In- und Ausland stärker in die Pflicht nehmen. Ziel muss es sein, Kinder und Jugendliche zu schützen, Orientierung zu geben und Regeln schlussendlich auch durchzusetzen.“

 

Auf die zentrale Rolle der Anbieterverantwortung im aktuellen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verweist Staatssekretärin Heike Raab, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und in Europa für Medien und Digitales, im Umfeld der Veranstaltung: „Nicht nur, weil das bisher am Markt befindliche technische Programm des Jugendmedienschutzes an den vielfältigen Wegen der Mediennutzung scheitert, müssen wir auch die Anbieterverantwortung in den Fokus rücken. Der JMStV bietet eine Reihe von Möglichkeiten, wie Anbieter dieser Verantwortung gerecht werden können. Es gibt hierfür auch bereits einige gute Beispiele, wie z.B. die Kombination von Jugendschutz-Pin und Altersverifikation durch Personalausweisnummer bei Maxdome oder die individuellen Einstellungsmöglichkeiten bei Nintendo Switch.“

 

Für einheitliche und transparente Standards für Altersfreigaben setzt sich Claudia Mikat, seit Januar 2019 Geschäftsführerin der FSF, ein. Die Altersfreigaben durch die Prüfenden der FSF  müssten in diesem Rahmen Rechtssicherheit für alle Anbieter herstellen – unabhängig vom Verbreitungsweg. „Das würde den Jugendschutzgedanken stärken und nicht ad absurdum führen.“ Zukünftig möchte Mikat die Diskussion um Medienethik und Jugendschutz aus den Expertengremien stärker in die Gesellschaft tragen: „Je mehr Kinder und Jugendliche sich an der Debatte um problematische Medieninhalte beteiligen, desto besser.“

Über die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Neben der Programmprüfung und der Vergabe von Altersfreigaben für Fernsehsendungen sieht die FSF ihre Aufgabe in der Förderung eines bewussteren Umgangs mit Medien. Sie führt medienpädagogische Projekte durch, gibt Publikationen heraus und schafft bei Veranstaltungen ein Diskussionsforum zu Entwicklungen im Medienbereich. 38 private Fernsehunternehmen sind zurzeit Mitglied bei der FSF. Mehr als 30.000 Programme, die mit Blick auf die geplante Sendezeit problematisch sein könnten, wurden bis heute geprüft. Das Prüfvolumen nimmt beständig zu, allein 2018 umfasste die FSF-Prüfung über 2100 Programme. Die FSF-Geschäftsstelle befindet sich in Berlin, vor Ort sind 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 110 Sachverständige aus dem ganzen Bundesgebiet sind derzeit als unabhängige Prüferinnen und Prüfer tätig.

 

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